AGB
1.) Geltungsbereich
Die folgenden Konditionen gelten für alle von Schugtsche Fotografie durchgeführten Angebote, Aufträge, Leistungen und Lieferungen.
• Mit Entgegennahme von Leistung aller Art gelten sie in ihrem vollen Umfang als akzeptiert und vereinbart.
Wenn Bildmaterial auf Kundenauftrag hin individuell angefertigt wird, besteht das gesetzliche Widerrufsrecht nur bis zum Beginn des Fotoshootings. Später eingehende Widerrufe führen nicht zu einer Aufhebung des Vertrags und nicht zur einer Rückerstattung der bereits bezahlten Rechnungssumme.
Die Aufnahmen sind vom Kunden über eine Onlinegalerie selbst zu wählen – in welcher künstlerischen Form der Bearbeitung diese jedoch dem Kunden ausgehändigt werden, liegt im Ermessen des Fotografen. Besondere Wünsche können geäußert, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Stimmt das Endergebnis der künstlerischen Bearbeitung nicht mit dem persönlichen Geschmack des Kunden nicht überein, kann aber muss der Fotograf diesem nicht entgegenkommen.
Unzufriedenheitsbekundungen müssen innerhalb von 5 Werktagen in schriftlicher Form vorliegen, ansonsten gilt das Bildmaterial als mängelfrei angenommen.
Sarah Schugt kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden die während eines Shootings ohne ihre direkte und indirekte Einwirkung entstehen (z.B. Verkehrs- oder Weideunfälle während des Fotografierens).
3.) Nutzungsrechte der Fotografin
Die Rechte an allen Bildern besitzt auch nach dem Kauf Sarah Schugt.
Der Fotograf hat ein zeitlich, räumlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Bilder für alle Verwendungsbereiche (er darf diese nach schriftlicher Genehmigung veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten, ausstellen usw.) Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen, wird der Kunde natürlich umgehend informiert, weitere Ansprüche hat er jedoch nicht – auch nicht gegen Dritte (z.B. Verlag).
Sollten Einschränkungen des Nutzungsrechtes der Tierbilder gewünscht sein, sollen zum Beispiel Fotos, auf dem das Gesicht des Besitzers erkennbar ist nicht veröffentlicht werden etc., muss dieses ausdrücklich vor dem Fotoshooting deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.
Ist der Einbehalt der Nutzungsrechte von Seite des Kunden erwünscht, so kann der Kunde dies gegen einen Aufpreis erwirken. Auch der Einbehalt des Veröffentlichungsrechtes muss vor Beginn des Shootings deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.
4.) Nutzungsrechte des Kunden
Mit dem Kauf einer digitalen Fotodatei erwirbt der Kunde folgende Rechte an dieser:
• private Nutzungsrechte
(unter privater Nutzung ist nur das zu verstehen, was für den eigenen, privaten Gebrauch und Zweck verwendet wird, was nicht vermarktet werden soll und was nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet wird. Exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Form)
• Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium (beispielsweise USB-Stick, Smartphone und Festplatte), sowie als Drucke jeder Art.
• Verwendung des Bildmaterials in Deckanzeigen, Verkaufsanzeigen etc.
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart ist folgendes nicht gestattet:
• Der Weiterverkauf von Drucken (Fotos, Postern…) oder gar digitalen Dateien des Bildmaterials ist untersagt.
• Die Weitergabe von digitalen Dateien an Dritte ist nur gestattet, wenn diese sich ebenfalls an die oben genannten Bedingungen hält und diese ebenfalls nur privat nutzt.
• Es ist nicht gestattet das Bildmaterial kommerziell zu nutzen -> werbliche, redaktionelle und andere exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Form und bedingen einen Preisaufschlag.
5.) Allgemeiner Umgang mit Dateien und Fotografien
• Das Bildmaterial darf in keiner Form verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden. Besondere Bearbeitungen können vorab mit der Fotografin besprochen werden.
6.) Urheberrecht und Namensnennung
• Bei jeglicher gewerblicher Veröffentlichung von Bildmaterial hat der Fotograf ein Recht auf die Nennung seines Namens. Zu diesem Zweck wird jede digitale Datei, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, auch in einer zweiten Version mit einer Fotografensignatur versehen geliefert.
7.) Vetragsstrafe und Schadensersatz
• Verstöße z.B. nicht genehmigte Veröffentlichung / Verbreitung, auch jede Veränderung der Bilddateien, unberechtigte Entfernung des Fotografenlogos oder sonstige Verstöße gegen das Nutzungsrecht sind strafbar. Werden Fotos, die gegen die AGBs verstoßen nach einmaliger Abmahnung nicht aus dem Internet entfernt oder trotzdem abgedruckt, kann ein mehrfacher Bildpreis in Rechnung gestellt werden.